AGB // 2022

 

Für alle Geschäfte mit der Reimann Media GmbH gelten, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden, folgende Bedingungen: 

  1. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und der Reimann Media GmbH ausschließlich. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Den von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen” abweichenden Bestellbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

  1. Vertragsabschluss und Rücktritt
  2. a) Angebote von der Reimann Media GmbH sind unverbindlich und freibleibend, insofern keine definierte Bindungsdauer zugesichert wird. Die Reimann Media GmbH behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Der Auftrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung (auch per E-mail) bzw. Unterschrift auf dem Auftrag durch die Reimann Media GmbH, vertretungsberechtigt – Geschäftsführer: Dennis Reimann zustande.
  3. b) Die Reimann Media GmbH ist berechtigt auch von verbindlich angenommenen Verträgen wegen des Inhalts, der technischen Form oder wetterbedingten Ausfällen hiervon zurückzutreten.
  4. c) Alle Preise gelten vom Tage des Vertragsabschlusses an drei Monate, außer wenn bei Vertragsabschluss ein anderes Datum schriftlich auf dem Auftrag festgehalten wird. Sollte der Auftrag innerhalb des vereinbarten Zeitraums aus Gründen, die nicht bei der Reimann Media GmbH liegen, nicht abgeschlossen sein, so behält sich die Reimann Media GmbH vor, zwischenzeitliche Kostensteigerungen einschließlich jedweder Steuererhöhungen in entsprechenden Umfang an den Auftraggeber weiterzugeben.
  5. d) Mit der Abgabe eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Wenn der Auftraggeber ebenfalls eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen hat, dann verzichtet er für den geschäftlichen Kontakt mit dem Auftragnehmer darauf, seine allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden.
  6. e) Die Reimann Media GmbH behält sich das Recht vor, zur Ausführung des erteilten Auftrages, Dritte hinzuzuziehen, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte. Dies ist vor allem bei unverschuldetem Ausfall wie Krankheit der Fall. 
  7. Pflichten des Auftraggebers
  8. a) Durch die Erteilung eines Auftrages versichert der Auftraggeber, dass er im Besitz sämtlicher Rechte insbesondere der Urheber- und Leistungsschutzrechte ist. Sollte der Auftraggeber diese verlieren, so muss er dies unverzüglich und schriftlich der Reimann Media GmbH mitteilen. Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages an die Reimann Media GmbH stellen sollten, und verpflichtet sich, die Reimann Media GmbH hierfür schad- und klaglos zu halten.
  9. b) Der Auftraggeber ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Annahme von Teillieferungen wie z.B. Konzept und Schnittkorrekturen verpflichtet. Ein Feedback auf diese Lieferungen muss fristgemäß, wie im Vertrag vereinbart passieren.
  10. c) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Reimann Media GmbH die Verwirklichung des Auftrages zu ermöglichen, vereinbarte Termine wie z.B. Abnahmen einzuhalten und benötigte Unterlagen und Genehmigungen fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
  11. d) Die Reimann Media GmbH behält sich das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen, sofern dies nicht anders vom Auftraggeber verlautbart wurde.
  12. Preise
  13. a) Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Fracht, Zoll und Porto werden gesondert berechnet.
  14. b) Für die Produktion von Filmen ist der Gesamtbetrag sofort oder nach Absprache in zwei gleichen Raten fällig. Die erste Rate wird fällig mit Vertragsabschluss und die zweite Rate wird fällig mit Abnahme des Endproduktes, die sofort zu entrichten ist.
  15. c) Sollte der Auftraggeber fest gebuchte und schriftlich bestätigte Termine nicht wahrnehmen, ist die Reimann Media GmbH berechtigt, eine Schadensersatzsumme von 25% des Gesamtbrutto Honorars zu erheben.
  16. e) Änderungswünsche, die nach abgenommenem Text-, Bildvorschlag, Vertonung oder Fertigstellung vorgebracht werden, werden nach Aufwand auf Basis der Preise von der Reimann Media GmbH abgerechnet.
  17. f) Offene Projektdaten werden nur in Absprache mit der Reimann Media GmbH zur Verfügung gestellt. Je nach Projekt können Kosten für die Bereitstellung und Lizenzgebühren entstehen.
  18. Verzögerungen

Sollte der Auftraggeber sich nicht an Timings oder Feedback Intervalle halten, und sich dadurch Verzögerungen in der Produktion ergeben, werden hierfür Mehrkosten GGÜ. dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Je nach Verzögerung wird Reimann Media GmbH dem Kunden pro Tag eine Pauschale von 1000€ (eintausend) netto berechnen.

Sollte der Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen nach erhalt eines Zwischenstandes, welches sein Feedback benötigt, kein Feedback geben, dann gilt der letzte Stand als abgenommen und es wird mit der Produktion auf dem Stand fortgefahren.

Etwaige, neue Änderungen werden für den Auftraggeber kostenpflichtig und vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt.

Hat der Kunde sein Projekt bezahlt und verschiebt aus diversen Gründen, die weitere Produktion, dann gilt das Projekt nach 2 Monaten zu dem Stand und Zeitpunkt als erledigt und abgenommen. Änderungen werden kostenpflichtig und werden dann vom Auftragnehmer gesondert in Rechnung gestellt

 

  1. Zahlungsbedingungen Kunden
  2. a) Alle Rechnungen sind unverzüglich und ohne Abzug zahlbar, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.  
  3. b) Verzug tritt unmittelbar nach Fälligkeit einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein.  
  4. c) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet die Reimann Media GmbH vorbehaltlich der Geltungmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank.  Für jede Mahnung mit Ausnahme der verzugsauslösenden Mahnung verlangt die Reimann Media GmbH Mahnkosten i.H.v. 25,00 Euro netto.  
  5. d) Sonderangebote, Vergünstigungen und Rabatte gelten nur bei fristgerechter Zahlung durch den Auftraggeber.
  6. e)  Sollte eine Ratenzahlung vereinbart worden sein, und der Auftraggeber kommt in Zahlungsverzug, ist die Reimann Media GmbH berechtigt die gesamte Forderung einzufordern und die Zusammenarbeit zu beenden.
  7. f) Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen / Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind nachweislich unbestritten oder rechtskräftigt festgestellt.
  8. g) Die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist ohne die ausdrückliche Einwilligung der Reimann Media GmbH ausgeschlossen.  
  9. h) Die Reimann Media GmbH kann jederzeit Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte übertragen.    

6.1. Zahlungsbedingungen Dienstleister  

Alle Rechnungen werden 30 Tage nach Erhalt gezahlt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.  

  1. Liefertermine

Die Reimann Media GmbH ist bemüht, alle Liefertermine fristgerecht einzuhalten. Die Lieferzeiten verlängern sich angemessen bei Streiks, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände.

  1. Urheberrecht und Vervielfältigung
  2. a) Das Urheberrecht liegt uneingeschränkt bei der Reimann Media GmbH.
  3. b) Die Reimann Media GmbH ist dazu berechtigt, den Film für eigene Zwecke (z.B. als Referenz) zu veröffentlichen.  
  4. c) Die Reimann Media GmbH erlaubt dem Auftraggeber, seinen Film durch die Reimann Media GmbH oder anderswo selbstständig zu vervielfältigen und zu zeigen, ohne dass es einer schriftlichen oder mündlichen Genehmigung von der Reimann Media GmbH bedarf.
  5. d) Die eventuell bei Vervielfältigung anfallenden GEMA-Gebühren trägt der Auftraggeber in voller Höhe selbstständig. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Reimann Media GmbH zur GEMA- Meldung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung nachkommt.
  6. e) Die Nutzungs- und Verwertungsrechte für die in Auftrag gegebene, fertige Produktion werden ausschließlich dem Auftraggeber, nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme, übertragen. Dies betrifft jedoch nicht das Nutzungsrecht an Kamerakassetten und sonstigen belichteten oder aufgezeichneten Materialien. Die Auswertung und Nutzung von Ideen, textlichen und grafischen Arbeiten, Werken der Fotografie, Filmen usw. sind auf Zweck und Dauer des Auftrages beschränkt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede andere und weitere Nutzung, zum Beispiel die Verwendung von Ideen im Ausland, sowie der Einsatz der Produktionen in anderen Verwendungszusammenhängen ist zusätzlich zu vereinbaren und zu berechnen.
  7. f) offene Projektdaten werden nur in Absprache mit der Reimann Media GmbH zur Verfügung gestellt. Je nach Projekt können Kosten für die Bereitstellung und Lizenzgebühren entstehen.
  8. Sicherungsrechte

Alle Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Reimann Media GmbH. Pfändungen und sonstige Zugriffe Dritter sind unverzüglich anzuzeigen.

 

  1. Haftung
  2. a) an die Reimann Media GmbH übergebene Gegenstände und Materialien werden von der Reimann Media GmbH nicht versichert. Dies geschieht auf alleinigem Risiko der Auftraggebers. Die Reimann Media GmbH haftet für keinen Verlust, Beschädigung oder Abhandenkommen des Materials, der Produkte oder des Rohmaterials.
  3. b) Eventuelle Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

 

  1. Haftungsausschluss

Die Medien werden von der Reimann Media GmbH auf Kompatibilität geprüft und sind auf handelsüblichen Wiedergabegeräte abspielbar. Dennoch kann es zu Inkompatibilitäten bei bestimmten Wiedergabegerät- und Medienkombinationen kommen. Die Reimann Media GmbH übernimmt keine Haftung, dass die verwendeten Medien ausnahmslos auf allen Wiedergabegeräten fehlerfrei abspielbar sind. Für eventuelle Schäden an Abspielgeräten, die durch die Verwendung von Medien von der Reimann Media GmbH entstehen können, wird keine Haftung übernommen.

 

  1. Gewährleistungsanspruch
  2. a) Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt des fertigen Produkts zu erheben.
  3. b) Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeits- und Kontrastschwankungen usw. begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
  4. c) Die Reimann Media GmbH ist nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Nach dreimaligem Fehlschlagen hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages. Hiervon unberührt sind Autorenänderungen nach abgenommenen Text-, Bildvorschlägen und Vertonung. 
  5. Versand

Versendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit dem Zeitpunkt der Übergabe an die mit dem Transport beauftragte Person bzw. Versandunternehmens auf den Auftraggeber über.

 

  1. Backup / Sicherungen

Die Reimann Media GmbH speichert die Daten bis drei Monate nach Auftragsende, falls keine andere Absprache im KVA/Vertrag vereinbart wurde. Es gibt keine Verpflichtung von der Reimann Media GmbH zur Sicherung der Daten über diesen Zeitpunkt hinaus.

 

  1. Personenbezogene Daten

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten bei der Reimann Media GmbH zu eigenen Zwecken gespeichert werden. Dies betrifft insbesondere Daten zur Buchhaltung.

 

  1. Verbindlichkeit des Vertrages
  2. a) Rechte, die sich aus diesem Vertrag ergeben, dürfen vom Auftraggeber und der Reimann Media GmbH nur im gegenseitigen Einverständnis auf Dritte übertragen werden.
  3. b) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Reimann Media GmbH in Hamburg. Die Parteien vereinbaren die Anwendung deutschen Rechts auch bei Aufträgen ausserhalb der BRD.